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Informationen der Gemeinde Gamprin-Bendern, Juli – Dezember 2016

GEMEINDERAT 3 Gemeindeabstimmung am 5. Februar 2017 Beitritt zum Zweckverband Abfallbewirtschaftung und Abänderung der Gemeindeordnung An den Gemeinderatssitzungen vom 31. August 2016 sowie 14. September 2016 hat sich der Gemeinderat mit der geplanten Gründung eines Abfallbewirtschaftung Zweckverbandes befasst und in diesem Zusammenhang auch die spezielle Situation der Gemeinde Gamprin zur Kenntnis genommen. Konkret geht es um die Tatsache, dass Gamprin die einzige Gemeinde des Landes ist, in welcher gemäss Gemeindeordnung der Entscheid über die Errichtung von Gemeindeanstalten und die Mitgliedschaft in Zweckverbänden in die Kompetenz der Gemeindeversammlung fällt. Bei den kommenden Landtagswahlen am 5. Februar 2017 soll der Gemeindeversammlung in einem ersten Abstimmungsvorgang die Frage gestellt werden, ob die Gemeindeversammlung dem Beitritt zum geplanten Zweckverband zustimmt. In einem zweiten Abstimmungsvorgang soll zusätzlich die Gemeindeordnung dahingehend angepasst werden, damit in Zukunft die Errichtung von Gemeindeanstalten und die Mitgliedschaft in einem Zweckverband in die Kompetenz des Gemeinderates fällt. In diesem Zuge sollen zugleich auch noch weitere Anpassungen in der Gemeindeordnung vorgenommen werden. Aufbauend auf dieser Ausgangslage hat der Gemeinderat das entsprechende Informations- resp. Wahlmaterial genehmigt und den Abstimmungstermin auf Sonntag, 5. Februar 2017, angesetzt. Beitritt zum Zweckverband Abfallbewirtschaftung Der Transport und die Entsorgung von Siedlungsabfällen (Kehricht und Grüngut) werden in Liechtenstein seit vielen Jahren durch alle Gemeinden gemeinsam organisiert. Für die administrative Abwicklung des Kehrichtwesens besteht eine externe Verrechnungsstelle. Über diese werden die Aufwendungen für den Sammeldienst, den Transport und die Entsorgung der Siedlungsabfälle und des Grüngutes bezahlt. Diese Kosten und diejenigen für die Administration (Verrechnungsstelle, Markendruck usw.) werden wiederum über die Abfallgebühren vom Verursacher durch den Verkauf von Gebührenmarken gedeckt. Für die Gemeinden entstehen dadurch keine separaten Kosten. Die Verrechnungsstelle wird derzeit durch Irene Lingg in Planken geführt. Sie möchte diese Aufgabe nun abgeben und hat dies bereits frühzeitig angekündigt. Im Hinblick auf diese personelle Veränderung haben sich die Gemeinden rechtzeitig Gedanken über die künftige Zuordnung dieser Aufgabe gemacht. Ein wichtiges Augenmerk wurde dabei auf die Schaffung einer rechtlich einwandfreien Situation gerichtet. Als geeignete Institution für diese Aufgabe erachteten die Gemeinden den Abwasserzweckverband (AZV), dessen Verbandsmitglieder alle Gemeinden des Landes sind. Da beim AZV gleichzeitig ebenfalls personelle Veränderungen anstanden, war der Zeitpunkt für eine neue Weichenstellung optimal. In den folgenden Verhandlungen mit dem AZV hat dieser die Bereitschaft signalisiert, die Verrechnungsstelle der Abfallentsorgung künftig in seinen Betrieb zu integrieren und damit Synergien zu nutzen. Eine Arbeitsgruppe hat die Eingliederung der Verrechnungsstelle in den AZV unter Begleitung eines Juristen erarbeitet, da die rechtliche Absicherung dieses Vorhabens unabdingbar ist. Die juristischen Abklärungen haben ergeben, dass eine Eingliederung in den AZV aufgrund dessen statutarischen Vorgaben nicht ohne Weiteres möglich ist, sondern dass die Gründung eines separaten Zweckverbandes (Art. 7 Abs. 1 Gemeindegesetz) erforderlich ist. Die Aufgaben werden jedoch schliesslich wie vorgesehen von den Angestellten des AZV erledigt. Dieser neue Zweckverband mit der Bezeichnung «Zweckverband Abfallentsorgung der Gemeinden Liechtensteins (AGL)» wird die oben beschriebenen Aufgaben übernehmen. Nun besteht die Situation, dass die Gemeinderatsgremien in den zehn übrigen Gemeinden des Landes aufgrund ihrer bestehenden Gemeindeordnungen die Errichtung von Gemeindeanstalten und die Mitgliedschaft in Zweckverbänden direkt beschliessen können. Einzig die Gemeindeordnung der Gemeinde Gamprin-Bendern beinhaltet zu dieser Thematik, wie auch in einigen weiteren Punkten, eine andere Regelung. Gemäss bestehender Gemeindeordnung ist in Gamprin nicht der Gemeinderat dafür zuständig, sondern die Gemeindeversammlung. Das heisst, dass für einen Beitritt zu einem Zweckverband eine Gemeindeabstimmung aller Stimmbürger erforderlich ist. Anpassung der Gemeindeordnung Wie vorausgehend ausgeführt, hält die Gemeinde am Sonntag, den 5. Februar 2017, die Gemeindeabstimmung über die Frage des neu zu gründenden Zweckverbandes «Abfallentsorgung der Gemeinden Liechtensteins» (AGL) ab. Der Gemeinderat musste im Rahmen dieses Gemeindeversammlungsgeschäftes zur Gründung dieses neuen Zweckverbandes feststellen, dass sich die Gemeindeordnung von Gamprin-Bendern in einigen Punkten von denjenigen der übrigen Gemeinden unterscheidet. So unter anderem auch hinsichtlich der Errichtung von Gemeindeanstalten und des Beitritts in einen Zweckverband. Während nun diese Frage in den üb-


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